Ausbildung Klärungshilfe und Mediation

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Der Beginn der nächsten Ausbildung wird rechtzeitig auf dieser Seite bekannt gegeben.

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Bilder der Ausbildung 2020/21

Überall dort, wo Menschen zusammen Ziele verfolgen, sind Konflikte unvermeidlich. Sie sind Bestandteil menschlicher Organisationsformen.

Wenn Konflikte konstruktiv ausgetragen werden, bieten sie die Möglichkeit zur Entwicklung und  zum persönlichen Wachstum.

Mediation, so wie ich sie verstehe, hilft Menschen, Konflikte zu klären und zu lösen. Hierbei hilft der Mediator als allparteilicher Dritter, vorhandene Konflikte besprechbar zu machen und so zu verhandeln, dass Lösungen im Interesse aller Beteiligten entwickelt werden können.

Klärungshilfe ist eine spezifische Form der Mediation, welche die in Konflikten entstandenen schwierigen Gefühle und Verletzungen beleuchtet und bearbeitet und somit zur Klärung und Heilung beiträgt. Sie wurden vom Schweizer Psychologen Christoph Thomann in Zusammenarbeit mit Friedemann Schulz von Thun entwickelt und integriert viele bekannte Kommunikationsmodelle.

Klärungshilfe bedient sich spezieller Methoden und eines besonderen Settings. Sie kommt besonders dann zur Anwendung, wenn sich die am Konflikt beteiligten Parteien nicht trennen wollen oder können.

 

Seit ich Klärungshilfe erlernt habe, nutze ich sie in den allermeisten Fällen zur Klärung der Konflikte, mit deren Bearbeitung ich beauftragt werde. Diese Form von Mediation begeistert mich, weil sie nach meiner Erfahrung und meinem innersten Verständnis für die Beteiligten am nachhaltigsten wirkt.

 

Ich freue mich daher, nach vielen Jahren als Ausbilder/Trainer für Mediator*innen in anderen  Institutionen eine eigene Mediationsausbildung anbieten zu können.

Ich habe diese in zwei Abschnitte gegliedert: Klärungshilfe und Mediation.

Der Abschnitt Klärungshilfe steht am Anfang und ist separat buchbar.

 

Nach der gesamten Ausbildung wissen Sie, welche Mediationsform zu  einem Konflikt passt und können diese auch angemessen anwenden.

 

Mit dieser Ausbildung

  • erfüllen Sie die Ausbildungsvoraussetzungen nach dem Mediationsgesetz zum zertifizierte*r Mediator*in;
  • sind Sie Klärungshelfer mit einer 16 tägigen und somit anerkannten Ausbildung;
  • erfüllen Sie die Ausbildungsvoraussetzungen für die/den Mediator*in nach den Kriterien des Bundesverbandes Mediation e.V. und können sich von diesem zertifizieren lassen.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung sind:

  • Studium oder Berufsausbildung,
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung,
  • Mindestalter 30 Jahre,
  • und die Bereitschaft, sich auf die Gruppe einzulassen und sich dabei selbst zu erfahren.

Praxisbezug und Supervision

Praxisbezug

In der Ausbildung arbeiten wir beispielhaft an Ihren eigenen, für die Ausbildung eingebrachten Konflikten.

Außerdem ist davon auszugehen, dass Sie im Laufe der Ausbildung mit Ihren eigenen Mediations- und/oder Konfliktklärungen beginnen. Dabei werden Sie von mir unterstützt und gecoacht. Unterstützend bilden wir dazu Mediationspools.

Darüber hinaus nutzen wir die innerhalb der Ausbildung entstehenden Konflikte zur praktischen Übung von Konfliktklärung und Mediation. Hierbei werden bei Ihnen das Vertrauen in die Methode und in Ihre eigene Kompetenz wachsen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, im Laufe der Ausbildung bei einer von mir durchgeführten Mediation/Klärungshilfe zu hospitieren

Supervision

Im Rahmen der Ausbildung erhalten Sie einen Teil der für die Zertifizierung nach Mediationsgesetz und nach den BM-Ausbildungsrichtlinien erforderliche Supervision. Hier reflektieren Sie mit mir oder anderen Supervisoren Ihre eigenen Mediationen,  Ihr eigenes Konfliktverhalten und Ihre eigene Entwicklung als Mediator*in oder Klärungshelfer*in. 

Die Supervisionen erfolgen zum größeren Teil als Gruppensupervision. Darüber hinaus stehe ich Ihnen im Ausbildungsverlauf kostenlos zur „Live-Supervision“ für Ihre aktuellen Mediationen und Klärungen zur Verfügung.

Nach der Ausbildung ist zur den Zertifizierungen für den Bundesverband Mediation und zur Zertifizierung nach dem Mediationsgesetz weitere Supervision erforderlich.